BRANDSCHUTZ

 

Durch unsere qualifizierten Mitarbeiter helfen wir Ihnen dabei alle vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen zu treffen.

 

Brandschutznachweis

Brandschutznachweise sind Bestandteil der erforderlichen Bauvorlagen und werden für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 4 und 5 benötigt, die keinen Sonderbaustatus besitzen. Brandschutznachweise für die Gebäudeklasse 4 dürfen von Nachweisberechtigten gemäß § 59 der Hessischen Bauordnung eigenverantwortlich geführt und auf das Einhalten der Bauausführung mit diesem Nachweis überprüft und abgenommen werden. Eine weitere Prüfung seitens der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder eines Prüfsachverständigen entfällt. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 wird der Brandschutznachweis auf Grundlage des § 59 der Hessischen Bauordnung durch einen bauaufsichtlich ankerkannten Prüfsachverständigen für Brandschutz (nach HPPVO) geprüft.

Brandschutzkonzepte

Die Erstellung von Brandschutzkonzepten zählt zu einen unserer speziellen Aufgabengebiete. Brandschutzkonzepte sind Bestandteil der erforderlichen Bauvorlagen und werden benötigt ein Bauvorhaben mit Sonderbaustatus zu realisieren. Bauliche, technische und organisatorische Elemente der brandschutztechnischen Planung werden in ein ganzheitliches Sicherheitskonzept integriert und im Brandschutzkonzept umfassend beschrieben. Erforderlich hierfür ist eine fachübergreifende Beratung und Abstimmung zwischen der Bauherrschaft, dem Architekten und den zuständigen Behörden. Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung, den behördlichen Auflagen und den erforderlichen Brandschutzbelangen ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept zu erstellen.

Baubegleitender Brandschutz

Basierend auf den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes / Brandschutznachweises betreuen wir die brandschutztechnische Bauausführung von der Ausführungsplanung bis zur fachtechnischen und behördlichen Abnahme des Bauvorhabens. Die umfassende brandschutztechnische Betreuung wird in enger Kooperation mit der Bauherrschaft, dem Architekten und den Bauunternehmern geführt und gewährleistet die vollständige Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.


Bestandsanalyse Brandschutz

Im Zuge einer Entwicklung bzw. eines Verkaufs einer Immobilie werden regelmäßig brandschutztechnische Bestandsanalysen benötigt. Zum Abgleich der genehmigten Situation eines Bestandsgebäudes wird auf Grundlage der vorhandenen Bestandsunterlagen der brandschutztechnische Zustand des Gebäudes überprüft und in schriftlicher Form zusammengefasst. Dabei werden neben dem Soll-Ist-Abgleich die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen aufgezeigt, um einen genehmigungskonformen Zustand herzustellen.

Flucht- und Rettungswegpläne

Im Flucht- und Rettungsplan sind alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z.B. Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.), Versammlungsstätten (Theater) und sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) dargestellt. Die Erstellung dieser Pläne übernehmen wir gerne für Sie.

Beratungsleistung

Im Zuge einer Entwicklung bzw. eines Verkaufs einer Immobilie werden regelmäßig brandschutztechnische Bestandsanalysen benötigt. Zum Abgleich der genehmigten Situation eines Bestandsgebäudes wird auf Grundlage der vorhandenen Bestandsunterlagen der brandschutztechnische Zustand des Gebäudes überprüft und in schriftlicher Form zusammengefasst. Gerne beraten wir Sie und leiten alle notwendigen Schritte ein.